Behandlungs­vertrag und Allgemeine Geschäfts­bedingungen

OptimumPhysio

Brunnenstraße 5 | 61184 Karben

(Stand: Oktober 2026)

§ 1. Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen rephysio GmbH (nachfolgend OptimumPhysio genannt), eingeschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie & präventiver Anwendungen und der Patientin / dem Patienten (nachfolgend „Patient“ genannt) bzw. der Kundin / dem Kunden (nachfolgend „Kunde“ genannt) als Dienstvertrag (nachfolgend „Vertrag“ genannt) im Sinne der §§ 611 ff. BGB, soweit nichts abweichendes zwischen den Vertragsparteien schriftlich vereinbart wurde.

Dabei gelten Personen als Patienten, wenn sie Behandlungsleistungen auf der Grundlage einer ärztlichen Heilmittelverordnung erhalten. Personen gelten als Kunden, wenn sie präventive Anwendungen auf eigenes Verlangen erhalten, die nicht im Zusammenhang mit akuten Beschwerden oder aktuellen Erkrankungen stehen.

OptimumPhysio behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern.

Ich erkläre mich hiermit einverstanden, dass die von mir angegebenen Kontaktdaten für an mich gerichtete Informationen (Terminbestätigung, Terminerinnerungen) von der Praxis für die genannten Zwecke verarbeitet und genutzt werden dürfen.

§ 2. Patientenaufklärung

Die ärztliche Aufklärung über Diagnose, Art, Risiken und Erfolgsaussichten der Behandlung erfolgt durch den verordnenden Arzt oder Heilpraktiker.

Ihre Therapeutin oder Ihr Therapeut informiert Sie vor Beginn der Behandlung mündlich über Ablauf, Ziele, mögliche Reaktionen und Grenzen der geplanten Maßnahmen. Das gilt besonders für Maßnahmen, die über die ärztliche Aufklärung hinausgehen oder ein eigenes Risiko haben. Die Aufklärung wird in Ihrer Patientenakte dokumentiert.

Die physiotherapeutische Behandlung ersetzt keine ärztliche Diagnose oder Beratung. Fragen zu medizinischen Ursachen oder weiteren Behandlungsentscheidungen besprechen Sie bitte mit Ihrem Arzt oder Heilpraktiker. Fragen zur Physiotherapie können Sie Ihrer Therapeutin oder Ihrem Therapeuten jederzeit stellen.

Die Haftung richtet sich nach § 7.

Alle wesentlichen Behandlungsinhalte werden in Ihrer Patientenakte dokumentiert. Die Akte wird mindestens 10 Jahre nach Abschluss der Behandlung aufbewahrt. Sie haben jederzeit das Recht, Ihre Akte einzusehen. Die erste Kopie erhalten Sie kostenlos. Für weitere Kopien können die entstehenden Kosten berechnet werden.

§ 3. Vertragsgegenstand

Die Behandlung erfolgt auf Grundlage einer gültigen ärztlichen Heilmittelverordnung gemäß Heilmittel-Richtlinie. Die Verordnung mit Diagnoseschlüssel und Behandlungsintervallen wird in der Patientenakte dokumentiert und ist Bestandteil der Behandlungsunterlagen.

Die Aufgabenbezeichnung gilt als Vertragsgegenstand. Die genaue Aufgabenbezeichnung ist i.d.R. durch die ärztliche Heilmittelverordnung vorgeschrieben, bzw. mit dem Präventionsvertrag bestimmt.

Nach dem Behandlungsvertrag zwischen OptimumPhysio und dem Patienten schuldet OptimumPhysio physiotherapeutische Behandlungsleistungen auf der Grundlage einer ärztlichen Heilmittelverordnung. Der Vertrag tritt mit Unterzeichnung in Kraft und gilt für die Durchführung aller Erst- und Folgeverordnungen, bis er von einer der beiden Seiten aufgelöst wird.

Die Behandlungskosten werden für gesetzlich Versicherte in der Höhe der aktuell gültigen Heilmittelpreisliste erstattet. Für den Versicherten wird ein ebenfalls festgelegter Kostenanteil als Eigenanteil verpflichtend erhoben.

Mit Privatversicherten wird eine Honorarvereinbarung geschlossen. Der Privatversicherte haftet hierfür persönlich. Ob und in welcher Höhe die Versicherung eine Erstattung leistet, ist davon unabhängig.

§ 4. Vertragsbeendigung

Sie können den Vertrag jederzeit mündlich ohne Angabe von Gründen beenden; geplante Termine werden storniert. Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt. Er endet automatisch mit Abschluss oder Abbruch der vereinbarten Maßnahmen.

Der Vertrag kann vor Behandlungsbeginn aufgehoben werden. Die Aufhebung des Vertrags ist vor Vertragsbeginn durch rechtzeitige Terminstornierung – mindestens 24 Stunden vor Terminbeginn – möglich. Entscheidend ist der Zeitpunkt des Eingangs. Der Patient/Kunde ist verpflichtet, bereits entstandene Behandlungskosten bzw. Eigenanteile zu zahlen. Die Terminabsage kann persönlich oder durch schriftliche Mitteilung (per E-Mail) oder telefonisch (auch auf dem Anrufbeantworter) erfolgen. Entscheidend ist der Zeitpunkt des Einganges der Terminabsage.

Der Behandlungsvertrag entfaltet Rechtswirkung ausschließlich zwischen Ihnen und der Therapeutin oder dem Therapeuten und nicht zwischen Therapierenden und dem Krankenversicherer.

Die Behandlungstermine werden individuell zwischen Therapeut*in und Patient*in vereinbart und sind für beide Seiten verbindlich. Bei Zuspätkommen ist keine Verlängerung der Behandlung möglich.

Kann ein vereinbarter Termin von Seiten der Praxis nicht wahrgenommen werden, wird diese unverzüglich einen Ersatztermin anbieten. Weitergehende Ersatzansprüche ergeben sich daraus nicht.

Die Praxis kann den Vertrag beenden, wenn empfohlene Maßnahmen oder Beratungsinhalte abgelehnt werden, falsche oder unvollständige Angaben gemacht wurden, Ihre Lebensführung die Therapieziele verhindert oder Zahlungen ausstehen (§ 630c Abs. 1).

§ 5. Vergütung und Honorar

Die Praxis arbeitet nach dem Bestellsystem. Das heißt, dass für die vereinbarte Behandlung zu dem jeweiligen Termin jeweils ein Therapeut zur Verfügung steht. Die Patientin oder der Patient verpflichtet sich daher, Termine, die sie oder er aus ihr/ihm zu vertretenden Gründen nicht wahrnehmen kann, spätestens 24 Stunden vorher abzusagen (§ 193 BGB).

Sie verpflichten sich, an die Praxis die gesetzlich vorgesehene Eigenbeteiligung (Zuzahlung) nach Rechnungsstellung, spätestens nach 14 Tagen, zu zahlen.

Ihr Eigenanteil beträgt 10 € plus 10 % der Therapiekosten Ihrer Heilmittelverordnung.

Bitte beachten Sie: Gewünschte ergänzende Leistungen, die über die ärztliche Verordnung hinausgehen, werden als Selbstzahlerleistung erbracht. Die Kosten werden nicht von Ihrer Krankenkasse übernommen (§§ 630a–630h BGB).

Erfolgt die Terminabsage nicht fristgerecht, wird dem/der Patientin ein Bereitstellungshonorar in Höhe von 35,00 € in Rechnung gestellt. Das Honorar wird direkt gegenüber der Patientin/dem Patienten in Rechnung gestellt und wird nicht von der Krankenkasse erstattet.

Bei Absagen, die nicht spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Behandlungstermin erfolgen, ist es in der Regel nicht möglich, den Termin an einen anderen Patienten zu vergeben. Soweit der Termin anderweitig besetzt werden kann, entfällt jedoch das Ausfallhonorar.

Dem Patienten steht es frei, nachzuweisen, dass kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. In diesem Fall reduziert sich das Ausfallhonorar entsprechend oder entfällt ganz.

§ 6. Verschwiegenheitspflicht

OptimumPhysio verpflichtet sich, während der Dauer des Dienstverhältnisses und darüber hinaus seiner Verschwiegenheitspflicht gemäß den gesetzlichen Bestimmungen nachzukommen.

Bei Vorliegen besonderer Umstände kann der Patient OptimumPhysio von seiner Verschwiegenheitspflicht entbinden.

§ 7. Haftung

OptimumPhysio haftet unbeschränkt

  • bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
  • für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  • soweit eine Haftung gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet OptimumPhysio nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst möglich machen und auf deren Einhaltung der Patient oder Kunde regelmäßig vertrauen darf.

Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

Für das Verschulden von Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen haftet OptimumPhysio im gleichen Umfang. Die vorstehenden Regelungen gelten auch für deren persönliche Haftung.

§ 8. Datenschutz

OptimumPhysio erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Patienten/Kunden ausschließlich zur Vertragsabwicklung und im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen. Es gelten die Bestimmungen der DSGVO.